sabato 29 agosto 2009

Prima bozza di documento politico per una legge provinciale sull’integrazione 05/08/2009





1. Natura e scopo del documento
Con questo documento la Rete per i diritti dei senza voce vuole offrire, attraverso un percorso partecipativo, uno spazio di confronto per il riconoscimento reciproco e l’ integrazione delle diverse componenti di popolazione presenti sul territorio. La coesione sociale, intesa come superamento delle disparità legate alle situazioni sociali, economiche, culturali ed etniche, costituisce il presupposto per uno sviluppo equilibrato ed armonico del territorio ed in quanto tale è capace di influenzare positivamente l’attrattività economica, la crescita competitiva nonché il suo sviluppo economico generale.

2. Contesto locale
Il territorio della provincia autonoma di Bolzano è caratterizzato da diversi decenni dalla compresenza di più gruppi linguistico-culturali. A questi, a partire dagli anni ‘80, si è aggiunta la presenza di nuove minoranze provenienti da diversi paesi di tutto il mondo. Anche nel nostro territorio, secondo un processo che attualmente caratterizza tutta l’ Italia e l’ Europa, queste presenze si sono ormai stabilizzate e non possono più essere considerate meramente di passaggio o temporanee. Siamo in presenza di seconde generazioni nate in Italia e che sono private dei diritti di cittadinanza a causa di una legislazione nazionale restrittiva. Il nostro tessuto economico e produttivo non può ormai prescindere dall’ apporto lavorativo di queste nuove presenze. Seguendo il processo di stabilizzazione, i migranti iniziano ad occupare posizioni in settori dell’economia dai quali precedentemente erano esclusi, e ad essere presenti nelle rappresentanze sindacali, a rivestire ruoli direttivi nel mondo dell’ associazionismo, della ricerca sociale e delle professioni. Oggi i migranti fanno parte a tutti gli effetti della nostra autonomia.

3. Perché una legge provinciale sull’integrazione
La provincia autonoma di Bolzano è l’unico ente territoriale italiano tuttora privo di una legislazione organica sull’ integrazione dei migranti, quando nel resto d’ Italia esistono regioni che sono già giunte alla terza generazione di normativa. Questa lacuna non ha impedito il raggiungimento di livelli di integrazione comparabili a quelli delle altre regioni italiane, come risulta anche dai vari rapporti del CNEL sugli indici di integrazione. Ciononostante, la mancanza di una legge sull’ integrazione impedisce la governance del fenomeno attraverso la programmazione e l’ attuazione di misure a breve e medio periodo. La mancanza di una quadro di riferimento complessivo ha portato alla proliferazione di interventi normativi settoriali scoordinati e in alcuni casi lesivi dei diritti di parità di trattamento previsti dalla normativa nazionale ed europea. Al fine di salvaguardare e migliorare i livelli di integrazione e di coesione sinora conseguiti, la Rete dei diritti dei senza voce auspica dunque l’ approvazione di una legge provinciale specifica sull’ integrazione.

4. Principi Fondamentali Comuni
La Rete propone che la nuova normativa provinciale sull’integrazione tragga ispirazione dai Principi Fondamentali Comuni di integrazione formulati nel 2005 dalla Commissione europea, “Un’agenda comune per l’integrazione. Quadro per l’integrazione dei cittadini di paesi terzi nell’Unione europea” (v. appendice).
Si tratta di Principi che sottolineano a tutti i livelli l’importanza del rispetto dei diritti fondamentali, la non discriminazione e pari opportunità per tutti come elementi cardine dell’integrazione e che mirano ad integrare la prospettiva di genere, all’attenzione specifica per la situazione dei giovani migranti e dei bambini.

5. Le misure concrete
Allo scopo di attuare i principi di integrazione stilati dalla Commissione, la Rete ritiene necessario prevedere, nella legge, la programmazione delle politiche di governo dell’ integrazione. A tal fine, si rendono necessarie alcune strutture di elaborazione delle politiche, come pure di gestione e monitoraggio degli interventi. Tali strutture, dotate della più ampia autonomia gestionale e finanziaria, hanno il compito di elaborare una programmazione pluriennale di massima delle politiche di integrazione, nonché di una serie di misure da attuarsi con cadenza annuale.
Per quanto riguarda l’organismo incaricato di elaborare e proporre un programma pluriennale di politiche per l’integrazione, questo, designato dalla Giunta provinciale e presieduto dall’ assessore competente per l’ immigrazione, deve assicurare un’equa rappresentanza di tutti i settori della società, con particolare rilievo delle associazioni dei migranti e di quante si occupano di immigrazione. Si ritiene necessario che sia le politiche, che le misure attuative, siano sottoposte ad un costante monitoraggio e valutazione affidati ad organismi autonomi ed indipendenti.
L’ elaborazione di efficaci politiche di integrazione presuppone anche un approfondita conoscenza del fenomeno. Tale conoscenza può essere acquisita attraverso organismi appositi, come un osservatorio sulle migrazioni, incaricati dello studio e del monitoraggio delle dinamiche migratorie a livello locale, in rapporto con quelle di livello nazionale ed europeo.
Per quanto riguarda il necessario monitoraggio e la valutazione delle politiche di integrazione a livello provinciale, queste funzioni andranno affidate ad organismi competenti ed indipendenti, anche esterni al territorio provinciale, in collaborazione con enti ed istituti di ricerca, come ad esempio Università e centri di ricerca specializzati sul fenomeno migratorio e le relative politiche

6. Partecipazione e rappresentanza politica dei migranti
Attualmente, la rappresentanza politica dei cittadini stranieri nella nostra provincia è affidata unicamente alle due Consulte elettive operanti a da alcuni anni Bolzano e Merano. Attualmente, in Italia, infatti, gli stranieri non appartenenti all’Unione europea non possono partecipare (né come elettori né come candidati) ad alcuna competizione elettorale. Parzialmente diverso è il caso dei cittadini comunitari, i quali (se iscritti nelle apposite liste) partecipano sia alle elezioni per il Parlamento europeo che a quelle amministrative. Ben diversa è la situazione in altri paesi europei (Paesi Bassi, Gran Bretagna, Spagna, Belgio, etc.) dove ormai da molti anni i cittadini stranieri possono partecipare, come elettori e come candidati, alle elezioni amministrative locali. Pur nell’impossibilità di contrastare a livello provinciale una normativa di rilevanza nazionale, la Rete per i diritti dei senza voce auspica che la Provincia autonoma si impegni almeno ad appoggiare la creazione di consulte elettive o consiglieri aggiunti in tutti i 116 Comuni che la compongono e ad istituire essa stessa un Consiglio provinciale elettivo dei cittadini stranieri, come ad esempio avviene nella provincia di Pisa, i cui membri siano abilitati a partecipare ai lavori delle commissioni consiliari.

7. Discriminazioni
La futura legge provinciale sull’integrazione dovrà innanzitutto soffermarsi su tutte le norme che nell’attuale legislazione locale discriminano i cittadini stranieri, con particolare attenzione ai seguenti tre elementi:
1. nel campo dell’accesso all’alloggio, andrà ristabilita la prevalenza del criterio del bisogno nell’assegnazione di tutte le agevolazioni provinciali all’edilizia abitativa agevolata, rivedendo quindi sia la legge provinciale n. 9 del 2008, che la conseguente delibera di Giunta n. 1885 del 20 luglio 2009;
2. per quanto riguarda il diritto allo studio, andrà eliminata la norma discriminatoria contenuta nelle legge provinciale n. 9 del 2004, che impedisce la fruizione da parte dei cittadini stranieri di borse di studio per Università fuori provincia;
3. anche nel campo dell’assistenza economica sociale, andrà rivisto il decreto del Presidente della Giunta provinciale n. 30 del 2000, nella parte in cui limita a due soli mesi l’anno il godimento dell’assistenza economica da parte dei cittadini stranieri.

In attuazione della normativa europea, la Rete auspica inoltre che venga nuovamente attivato il Centro di tutela osservazione, di informazione e di assistenza extragiudiziale e legale, per tutte le vittime delle discriminazioni per motivi razziali, etnici, nazionali, religiosi, per la disabilità, età, convinzioni personali e orientamento sessuale.
Tale Centro, dovrà prevedere:
- l’osservazione delle discriminazioni attraverso un sistematico monitoraggio costituito da una rete di attori pubblici e del privato sociale dislocati sul territorio della provincia di Bolzano;
- l’informazione e sensibilizzazione finalizzate alla promozione di una cultura delle pari opportunità e della piena cittadinanza per tutti;
- l’assistenza alle vittime delle discriminazioni in termini di tutela diretta e indiretta.
E’ auspicabile, infine,che anche il Centro di tutela, come le precedenti strutture, sia dotato della più ampia autonomia gestionale e finanziaria e che, in collaborazione con le altre realtà territoriali, possa elaborare la programmazione pluriennale delle politiche anti-discriminatorie, nonché le misure e le azioni da attuare con cadenza annuale.


Appendice:


Principi Fondamentali Comuni dell’integrazione.

1. “L’integrazione è un processo dinamico e bilaterale di adeguamento reciproco da parte
di tutti gli immigrati e di tutti i residenti degli Stati membri
2. “L’integrazione implica il rispetto dei valori fondamentali dell’Unione europea”
3. “L’occupazione è una componente fondamentale del processo d’integrazione ed è
essenziale per la partecipazione degli immigrati, per il loro contributo alla società ospite e
per la visibilità di tale contributo”
4. “Ai fini dell’integrazione sono indispensabili conoscenze di base della lingua, della storia
e delle istituzioni della società ospite; mettere gli immigrati in condizione di acquisirle è
essenziale per un’effettiva integrazione”
5. “Gli sforzi nel settore dell’istruzione sono cruciali per preparare gli immigrati e
soprattutto i loro discendenti a una partecipazione più effettiva e più attiva alla società”
6. “L’accesso degli immigrati alle istituzioni nonché a beni e servizi pubblici e privati, su
un piede di parità con i cittadini nazionali e in modo non discriminatorio, costituisce la
base essenziale di una migliore integrazione”
7. “L’interazione frequente di immigrati e cittadini degli Stati membri è un meccanismo
fondamentale per l’integrazione. Forum comuni, il dialogo interculturale, l’educazione
sugli immigrati e la loro cultura, nonché condizioni di vita stimolanti in ambiente urbano
potenziano l’interazione tra immigrati e cittadini degli Stati membri”
8. “La pratica di culture e religioni diverse è garantita dalla Carta dei diritti fondamentali e
deve essere salvaguardata, a meno che non sia in conflitto con altri diritti europei
inviolabili o con le legislazioni nazionali”
9. “La partecipazione degli immigrati al processo democratico e alla formulazione delle
politiche e delle misure di integrazione, specialmente a livello locale, favorisce
l’integrazione dei medesimi”
10. “L’inclusione delle politiche e misure di integrazione in tutti i pertinenti portafogli
politici e a tutti i livelli di governo e di servizio pubblico è una considerazione importante
nella formulazione e nell’attuazione della politica pubblica”
11. “Occorre sviluppare obiettivi, indicatori e meccanismi di valutazione chiari per adattare
la politica, valutare i progressi verso l’integrazione e rendere più efficace lo scambio di
informazioni”


Tratto da:
COMUNICAZIONE DELLA COMMISSIONE AL CONSIGLIO, AL PARLAMENTO EUORPEO, AL COMITATO ECONOMICO E SOCIALE EUORPEO E AL COMITATO DELLE REGIONI, “Un’agenda comune per l’integrazione. Quadro per l’integrazione dei cittadini di paesi terzi nell’Unione europea”, COM (2005) 389 definitivo, 1.9.2005


Erster Entwurf eines politischen Dokuments für ein Landesgesetz zur Integration 05/08/2009





1. Natur und Ziel des Dokuments
Mit diesem Dokument möchte sich das Netzwerk “Rete per i diritti dei senza voce” an der Diskussion beteiligen und damit zur gegenseitigen Anerkennung sowie zur Integration der verschiedenen in Südtirol lebenden Teile der Bevölkerung beitragen. Der soziale Zusammenhalt, d.h. die Überbrückung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ethnischen Ungleichheiten, ist eine Voraussetzung für eine ausgewogene und harmonische Entwicklung des Landes und kann die wirtschaftliche Attraktivität, das wettbewerbsorientierte Wachstum sowie seine allgemeine wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen.

2. Das Umfeld
In Südtirol leben seit mehreren Jahrzehnten verschiedene Sprach- bzw. Kulturgruppen. Seit den 80iger Jahren sind neue aus verschiedenen Ländern aller Welt stammende Minderheiten hinzugekommen. Wie es in ganz Italien und ganz Europa der Fall ist, haben sich diese Menschen fest niedergelassen und sind nicht mehr nur vorübergehend im Lande anwesend. Mittlerweile gibt es schon zweite Generationen, die in Italien geboren sind und die aufgrund der einschränkenden staatlichen Bestimmungen nicht in den Genuss der aus der Bürgerschaft erwachsenden Rechte kommen. In unserem wirtschaftlichen Gefüge sind diese neuen Arbeitskräfte unentbehrlich geworden. Die in einem Stabilisierungsprozess begriffenen Migranten sind in Wirtschaftsbereichen tätig, von denen sie früher ausgeschlossen waren, sind gewerkschaftlich vertreten und haben zunehmend Führungsrollen im Vereinswesen und im Beruf. Die Migranten sind heute ein Bestandteil unserer Autonomie.

3. Wieso braucht es ein Landesgesetz zur Einwanderung
Die autonome Provinz Bozen ist die einzige italienische Gebietskörperschaft, die noch kein organisches Gesetz über die Integration der Migranten hat, während im restlichen Italien einige Regionen ihre Bestimmungen bereits wiederholt reformiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst haben. Nichtsdestotrotz ist die Integration so wie in anderen Regionen weitergegangen, wie auch aus den Berichten des CNEL (Nationaler Wirtschafts- und Arbeitsrat) über den Integrationsindex hervorgeht. Das Fehlen eines Gesetzes behindert jedoch eine kurz- und mittelfristige Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen. Auch hat der fehlende gesetzliche Rahmen verstärkt zu zahlreichen nicht abgestimmten bereichsspezifischen Gesetzesmaßnahmen geführt, die in einigen Fällen das von den italienischen und europäischen Rechtsvorschriften vorgesehene Recht auf Gleichbehandlung verletzen. Um das bisher erreichte Integrationsniveau und den bestehenden Zusammenhalt beizubehalten, zu gewährleisten und zu verbessern, hofft das Netzwerk “Rete dei diritti dei senza voce“ auf eine Verabschiedung eines eigenen Landesgesetzes zur Integration.

4. Gemeinsame Grundprinzipien
Das neue Landesgesetz sollte sich an den Gemeinsamen Grundprinzipien der Europäischen Kommission „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ (siehe Anhang) orientieren.
Die Prinzipien unterstreichen auf allen Ebenen die Wichtigkeit der Achtung der Grundrechte, der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit als Grundelemente der Integration, wobei auch die geschlechtsspezifische Perspektive und eine besondere Aufmerksamkeit für die Jugendlichen und die Kinder nicht vergessen werden sollten.

5. Die Maßnahmen
Um die von der Kommission ausgearbeiteten Integrationsprinzipien umzusetzen ist es nach Meinung des Netzwerkes notwendig, im Gesetz vorzusehen, wie der Eingliederungsprozess zu steuern ist. Zu diesem Zweck braucht es eigene Stellen zur Ausarbeitung sowie zur Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen. Diese Gremien, die völlig unabhängig sind und weitgehende Finanzautonomie haben, müssen ein mehrjähriges Programm sowie eine Reihe von Maßnahmen, die jährlich umzusetzen sind, ausarbeiten.
Das Gremium, das das mehrjährige Programm für die Eingliederungspolitik ausarbeiten und vorlegen muss, wird von der Landesregierung ernannt. Vorsitzende/r ist der/die für Einwanderung zuständige Landesrat/Landesrätin. Im Gremium müssen alle Gesellschaftsbereiche ausgewogen vertreten sein, mit besonderem Augenmerk auf die Vereinigungen der Migranten und die Vereinigungen, die im Bereich der Immigration tätig sind. Zudem müssen sowohl die Maßnahmen als auch deren Umsetzung ständig von autonomen und unabhängigen Organismen überwacht und bewertet werden.
Die Ausarbeitung einer wirksamen Integrationspolitik setzt auch eine umfassende Kenntnis der Situation bzw. des Phänomens voraus. Diese Kenntnis kann auch eine eigene Institution, wie z.B. eine Beobachtungsstelle vermitteln, die mit der Forschung und der Überwachung der lokalen Migrationsdynamiken, mit Bezug auf die gesamtstaatlichen und die europäischen, beauftragt ist.
Was die notwendige Überwachung und Bewertung der Integrationspolitik auf Landesebene anbelangt, so müssen diese Funktionen unabhängigen und sachverständigen Gremien, auch außerhalb des Landes, übertragen werden, und zwar in Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Körperschaften, die Forschung betreiben, wie z. B. die Universität und Forschungszentren mit Schwerpunkt Migration.

6. Beteiligung und politische Vertretung der Migranten
Derzeit ist die politische Vertretung der Ausländer in Südtirol ausschließlich den beiden mittels Wahl bestellten Beiräten der AusländerInnen in Bozen und Meran anvertraut. In Italien haben Nicht-EU-Bürger weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. EU-Bürger können an den Europawahlen und an den Gemeindewahlen teilnehmen, vorausgesetzt, dass sie in eigenen dazu vorgesehenen Listen eingetragen sind. In anderen EU-Staaten wie Niederlande, Großbritannien, Spanien und Belgien haben die Ausländer bei den Gemeindewahlen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Auch wenn es nicht möglich ist, in Südtirol Gesetze zu verabschieden, die im Gegensatz zu den Staatsgesetzen stehen, fordert das Netzwerk „Rete per i diritti dei senza voce“ die autonome Provinz auf, sich einzusetzen, damit mindestens in allen 116 Südtiroler Gemeinden Beiräte oder zusätzliche Räte eingerichtet werden sowie einen mittels Wahl zu bestellenden Landesbeirat der Ausländer einzurichten, wie es bereits in der Provinz Pisa der Fall ist, wo die Mitglieder an den Arbeiten der Ratskommissionen teilnehmen können.

7. Diskriminierungen
Das künftige Landesgesetz zur Integration wird zunächst alle Bestimmungen angehen müssen, die die Ausländer diskriminieren, und insbesondere:
1. was den Zugang zur Wohnung anbelangt, sollte beim geförderten Wohnbau dem Bedürfnis wieder der Vorrang gegeben und demzufolge sowohl das Landesgesetz Nr. 9/2008 als auch der entsprechende Beschluss der Landesregierung vom 20. Juli 2009, Nr. 1885, überarbeitet werden;
2. was das Recht auf Bildung anbelangt, soll die diskriminatorische Bestimmung laut Landesgesetz Nr. 9/2004 abgeschafft werden, die den ausländischen Studenten den Zugang zu Studienbeihilfen für den Besuch von Universitäten außerhalb Südtirols verwehrt;
3. auch was die finanzielle Sozialhilfe anbelangt, sollte die Bestimmung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. August 2000, Nr. 30, welche die Inanspruchnahme der Beihilfen durch Ausländer auf zwei Monate im Jahr beschränkt, überarbeitet werden.

Zudem hofft das Netzwerk, dass in Durchführung europäischer Rechtsakte die Beobachtungs-Antidiskriminierungs-, Rechtsberatungs- und Informationsstelle für Opfer von Diskriminierungen rassistischer, ethnischer, religiöser und herkunftsgebundener Art wieder eingerichtet wird.
Aufgaben dieser Stelle sind:
- Überwachung und Erfassung der Diskriminierungen im Rahmen eines Netzwerkes von öffentlichen und privaten Akteuren, die in Südtirol tätig sind;
- Information und Sensibilisierung zwecks Förderung der Kultur der Chancengleichheit und der vollen Staatsbürgerschaft für alle;
- Beistand für die Opfer von Diskriminierungen sowie deren direkter und indirekter Schutz.
Schließlich sollte auch diese Stelle, so wie die obgenannten Strukturen, Finanzautonomie und volle Autonomie in der Verwaltung haben sowie in Zusammenarbeit mit den anderen in Südtirol in diesem Bereich tätigen Objekte ein mehrjähriges Programm in Sachen Antidiskriminierung und einen Jahresplan der entsprechenden Maßnahmen mit deren Umsetzung ausarbeiten können.



Anhang:


Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der Europäischen Union.

1. Die Eingliederung ist ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen.
2. Die Eingliederung erfordert die Achtung der Grundwerte der Europäischen Union.
3. Die Beschäftigung ist eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses und ist für die Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung.
4. Grundkenntnisse der Sprache, Geschichte und Institutionen der Aufnahmegesellschaft sind eine notwendige Voraussetzung für die Eingliederung; Einwanderer können nur dann erfolgreich integriert werden, wenn sie die Möglichkeit erhalten, diese Grundkenntnisse zu erwerben.
5. Im Bildungswesen müssen Anstrengungen unternommen werden, um Einwanderer und vor allem auch deren Nachkommen zu einer erfolgreicheren und aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen.
6. Entscheidende Voraussetzung für eine bessere Integration ist, dass Einwanderer zu denselben Bedingungen wie Einheimische gleichberechtigt Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen erhalten.
7. Ein wichtiger Integrationsmechanismus sind häufige Begegnungen zwischen Bürgern und Bürgern der Mitgliedsstaaten. Diese können durch gemeinsame Foren, durch interkulturellen Dialog, durch Aufklärung über die Einwanderer und ihre Kultur sowie durch integrationsfreundliche Lebensbedingungen in den Städten gefördert werden.
8. Die Europäische Grundrechtecharta garantiert die Achtung der Vielfalt der Kulturen und das Recht auf freie Religionsausübung, sofern dem nicht andere unverletzliche europäische Rechte oder einzelstaatliches Recht entgegenstehen.
9. Durch die Beteiligung von Einwanderern am demokratischen Prozess und an der Konzipierung integrationspolitischer Maßnahmen, insbesondere auf lokaler Ebene, wird ihre Integration unterstützt.
10. Die Einbeziehung von Integrationsmaßnahmen in alle wichtigen politischen Ressorts und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Gestaltung und der Durchführung der jeweiligen Politik.
11. Es bedarf klarer Ziele, Indikatoren und Evaluierungsmechanismen, damit die Maßnahmen angepasst, die Integrationsfortschritte bewertet und die Informationsflüsse effizienter gestaltet werden können.


Quelle:
http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/jha/82862.pdf

giovedì 27 agosto 2009

Das Netzwerk

Das Netzwerk ff politik ausländer No. 31 / 2009


Während sich die Politik vor dem Thema Einwanderung
drückt, werden die Ausländer nun
selbst aktiv. Ein Migranten-Netzwerk arbeitet
an einem eigenen Integrationsgesetz.
Seit Amir Sadeghi denken kann,
hat er einen Traum von Freiheit.
In seinen Erzählungen kommt
dieses Wort ständig vor, immer
wieder muss er es laut aussprechen, wohl
um dessen wahren Sinn zu verstehen.
Amir ist Iraner. Sein Land nennt er
„diktatorisch“ und was sich derzeit dort
abspielt „eine schwierige Situation“. Als
er seine Heimat verließ, war er 19. Er
ging nach Bologna, um zu studieren. Als
er dort das erste Mal die vielen Zeitungen
sah, habe ihn „die grenzenlose“ Freiheit
„überrumpelt“. Das war Anfang der 80er-
Jahre. Seit rund zwölf Jahren lebt er in
Brixen. Er arbeitet als Ingenieur in Leifers.
Er pendelt jeden Tag mit dem Zug.
Seine Frau, eine italienischsprachige Südtirolerin,
hat er in Bologna kennengelernt.
Heute sagt er, es nie bereut zu haben,
hierher gekommen zu sein.
Das Wissen um Amirs Geschichte ist
wichtig, um zu verstehen, was ihn heute
antreibt. Er ist Mitbegründer und Koordinator
eines Migranten-Netzwerkes namens
„La Rete dei diritti dei senza voce“.
Im Internet hat Amir einen gleichnamigen
Blog eingerichtet. Dort steht: Wer nicht
versucht, sich jene Zukunft zu schaffen,
die er sich wünscht, muss sich mit jener
Zukunft begnügen, die sich anbietet.
Über dreißig Personen sind mittlerweile
Teil des Netzwerkes. Sie stammen
aus Marokko, Ecuador, Senegal, Albanien,
Pakistan – aber auch aus Südtirol.
Wohl zum ersten Mal setzen sich Ausländer
und Einheimische an einen Tisch
und reden über Integration und wie diese
funktionieren kann. Das Ziel: die Ausarbeitung
ein Landesgesetzes zur Integration.
„Die Einwanderer“, sagt Amir, „brauchen
eine gemeinsame Stimme.“ Zu viele
einzelne Vereinigungen gebe es derzeit im
Lande. Es sind knapp über 30; viele beschäftigen
sich allein mit ihrer eigenen
Nationalität. Amir sagt, das Netzwerk
wolle keine Barrieren aufbauen. Deshalb
seien auch viele Einheimische mit dabei.
„Wir wollen mitgestalten. Bisher wurden
wir leider nie wirklich angehört.“
Menschen, die wie Amir den Drang
verspüren, die Welt zu verbessern, nennt
man gerne abfällig „Gutmenschen“. Amir
& Co. aber geben sich keinen Illusionen
hin. Sie sagen, hier nicht naiven Lösungen
zu verfallen. Amir Sadeghi sagt:
„Wir kennen die Situation dieses Landes.
Wir wissen, dass es schwierig wird.“
Südtirol ist eine der wenigen Provinzen
Italiens mit keinem eigenen Integrationsgesetz.
Das Einwanderungsgesetz wurde
von Landesrätin Luisa Gnecchi in der
vergangenen Legislaturperiode gar nicht
erst zur Abstimmung gebracht, das Papier
liegt in der Schublade – und das Thema
damit auf Eis. Die Landesregierung zog
es vor, eine Reihe von einzelnen Maßnahmen
vor allem im Bereich Wohnbau
und Mietgeld zu erlassen. Immer wieder
erweckte man den Eindruck, Einwanderung
sei ein Sicherheitsproblem. Guido
Margheri sagt, anhand bestimmter politischer
und ideologischer Einstellungen
sei ein „künstlicher Notstand“ aufgebaut
worden. Mit der Realität habe das nichts
zu tun.
Der Bozner Gemeinderat der „Sinistra
Democratica“ arbeitet beim Migranten-
Netzwerk mit. Er sagt, die Politik denke
zu kurzfristig. Vor den Wahlen sei das
Thema Ausländer gut genug. Dann gerate
es wieder in Vergessenheit. „Hindernisse
aufbauen nützt niemandem. Dadurch erzeugt
man nur noch mehr Spannungen
in der Gesellschaft. Es ist wie eine Katze,
die sich in den Schwanz beißt.“ Den
jüngsten Beschluss der Landesregierung
hinsichtlich des Mietgeldes bezeichnet er
als „Rückschritt“. Danach werden künftig
nicht mehr 25,15 Prozent sondern 9,7
Prozent des Wohngeldes für Nicht-EUBürger
ausgegeben. Das Südtiroler Tagblatt
brachte die Nachricht unter dem Titel
„Mietgeld für Ali reduziert“.
Artan Mullaymeri sagt, der Beschluss
sei falsch. Es gehe nicht darum, welcher
Herkunft jemand sei sondern welchen
wahren Bedarf jemand habe. Artan ist ge-bürtiger Albaner. Er lebt seit über zehn
Jahren in Südtirol, arbeitet als Gewerkschafter
beim Einwandererdienst und ist
Präsident des Ausländergemeinderates in
Bozen. Auch er arbeitet beim Netzwerk
mit. Er sagt, die Politik habe die Pflicht,
Parallelgesellschaften zu verhindern. Den
Umgang der Politik mit dem Thema Integration
bezeichnet er als „kühl und unpersönlich“.
Artan sagt: „Es ist Zeit, dass
wir selbst ins Feld ziehen. Wir wollen einen
politischen Konsens finden.“
Vorschläge gibt es viele. Allein, sie
müssen noch ausgearbeitet – und teils
auch noch ausdiskutiert werden. So setzt
sich das Migranten-Netzwerk unter anderem
für die Errichtung einer Beobachtungsstelle
für Einwanderung ein, die unabhängig
von der Politik arbeiten soll.
Ebenso für die Anerkennung der Studientitel
und die Förderung und Stärkung
der sogenannten zweiten Generation,
sprich jener Generation von Ausländern,
zu dürfen, ist für viele Ausländer enttäuschend.
Ein demokratisches Land kann
die Menschen nicht aufteilen.“
Und was ist mit der Schule? Der Ausübung
der Religion? Der sanitären Versorgung?
Amir Sadeghi schüttelt den
Kopf. Vieles, sagt er, sei erst in Ausarbeitung.
Vieles wolle auch noch nicht verraten
werden, außer, dass man klare Ideen
habe. Ein Ausländer, sagt Amir, wisse,
was ihn erwarte, wenn er nach Europa
kommt. „Er kann sich anpassen.“
Mittlerweile hat eine Delegation des
Netzwerkes der zuständigen Landesrätin
einen Besuch abgestattet. Es ging um die
Eingliederung der Ausländer in Arbeitswelt
und Sozialgefüge. Barbara Repetto
sei sehr offen für ihre Anliegen gewesen,
werden die Netzwerkler später sagen. Sie
sind zuversichtlich. Guido Margheri zeigt
sich etwas skeptischer. Er sagt, man müsse
hoffen, dass den Worten auch Taten folgen.
Seit zehn Jahren spreche man über
ein organisches Einwanderungsgesetz
– und verfolge dabei stets eine Verteidigungsstrategie.
Einwanderung bedeutet immer zweierlei
– Gewinn und Last. Wer von Ausländern
spricht, spricht immer auch als
Mehrheit der Gesellschaft. Die Partei der
Mehrheit hat es verstanden, das Thema
bisher aufzuschieben. Die SVP-Gruppe
rund um Franz Pahl, die im vergangenen
Jahr noch ein „fundiertes Integrationskonzept“
forderte, hat sich in Luft
aufgelöst. Die SVP-Arbeitnehmer verabschiedeten
im vergangenen Jahr „Leitsätze“
darüber „wie Integration gelingen
kann“. Gearbeitet wurde auch im Sozialpartnerforum,
die Ergebnisse präsentierte
man der Partei. Allein, diese hat sich nicht
wirklich an das heiße Eisen gewagt. Rosmarie
Pamer sagt, man müsse aufpassen,
was man zu diesem Thema sagt. Die stellvertretende
Arbeitnehmerchefin selbst hat
keine Berührungsängste. Sie sagt, viele
Sozialausschüsse hätten auf Gemeindeebene
tolle Integrationsprojekte erarbeitet
– „die auch funktionieren“.
Amir ist zuversichtlich. Er ist es leid,
dass die Ausländer für den politischen
Diskurs instrumentalisiert werden. Er
sagt, es gehe um Verantwortung. „Wir
wollen den ersten Schritt machen.“ n
Alexandra Aschbacher
„ Die Politik denkt zu
kurzfristig. Sie baut
einen künstlichen
Notstand auf.“
Guido Margheri, Gemeinderat Bozen
die in Südtirol geboren ist, hier zweisprachig
aufwächst und vielleicht gar Dialekt
spricht. Rainer Girardi spricht von dieser
als einem „wertvollen Bindeglied“. Der
OEW-Bildungsreferent ist Teil des Netzwerkes.
Er sagt, beim Gesetz gehe es um
Solidarität, nicht um Bürgerwehren.
Einer der Knackpunkte des Migrantengesetzes
jedoch dürfte die Forderung
des Wahlrechtes für Ausländer bei Gemeinde-
und Landtagswahlen sein. Amir
sagt, für die wahre Integration sei dies ein
entscheidender Aspekt. „Nicht wählen
Ende 2008 waren 36.284 Ausländer in Südtirol ansässig, das entspricht einem Zuwachs
von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung
machte zu Beginn 2008 6,7 Prozent aus, am Ende des Jahres waren es 7,3 Prozent
Südtiroler Realität: Ausländer in
Salurn
Foto: Oliver Oppitz
In Südtirol ansässige Ausländer 1990 – 2008